1. Geltungsbereich
Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche in dem Tattoo- und Piercingstudio „Yvette Tattoo“ anzufertigenden Tätowierungen (einschließlich PMU) und Piercings unabhängig von der jeweils ausführenden Person.
2. Minderjährige und betreute Personen
Kinder werden nicht tätowiert. Bei Jugendlichen ab Vollendung des 16. Lebensjahrs können einfache Tätowierungen nach meiner freien Beurteilung der dazu erforderlichen Verstandesreife und der schriftlichen Zustimmung aller Erziehungsberechtigten gestochen werden.
Einfache Piercings werden bei Jugendlichen lediglich zwischen Vollendung des 14. und des 18. Lebensjahrs vorgenommen und dies nur, wenn bei Vertragsschluss und Durchführung wenigstens eine erziehungsberechtigte Person zugegen ist und sämtliche Sorgeberechtigten schriftlich ihre Zustimmung erklärt haben. Der Nachweis der Elternschaft bzw. Sorgeberechtigung ist durch Vorlage geeigneter Ausweisdokumente zu führen. Gleiches gilt für das Alter des Kunden. Entsprechendes gilt für Personen, die unter Betreuung stehen.
3. Anzahlung und Terminabsagen
Ihr leistet mit dem Vertragsschluss über eine Tätowierung eine Anzahlung, deren Höhe sich nach der Größe und dem Aufwand der Tätowierung bestimmt. In dem Anzahlungsbetrag ist zudem ein Pauschalbetrag in Höhe von € 50,- enthalten, der den bereits geleisteten Beratungsaufwand abdeckt und nicht zurückerstattet wird. Die verbleibende Anzahlung dient sowohl zur Fixierung des vereinbarten Tattootermins als auch zur Abgeltung des Aufwandes der jeweiligen Terminvorbereitung. Sie ist nur zurückzuzahlen, wenn entweder
- eine Terminabsage durch Euch spätestens zwei (2) Arbeitstage vor der Durchführung des ersten der vereinbarten Termine erfolgt, oder
- eine spätere Absage des ersten der vereinbarten Termine aufgrund von Umständen erfolgt, die Ihr nachweislich nicht zu vertreten habt, oder
- ich den Termin aufgrund von Gründen absage, die ich zu vertreten habe
Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen sobald mit der Tätowierung begonnen oder ein zeichnerischer Entwurf der Tätowierung erstellt wurde.
Soweit die Terminabsage nach der Fertigung eines Entwurfs erfolgt, habt Ihr keinen Anspruch auf eine Überlassung der Entwurfszeichnung. Dies dient der Sicherung der Rechte der Urheberin.
Die Anzahlung wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet. Erfolgt eine Bezahlung in mehreren Terminen, so wird die Anzahlung mit dem für den letzten Termin zu leistenden Honorar verrechnet.
Im Falle einer Terminabsage durch Euch aufgrund von Umständen, die Ihr nicht zu vertreten habt, habt Ihr Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen habt Ihr keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.
Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen die Ihr zu vertreten habt, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen in meinem Ermessen.
Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht.
In Fällen einer Terminabsage durch mich wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.
Von den vorstehenden Regelungen wird die Vorschrift des § 648 Satz 2 BGB nicht berührt. Ein unangekündigtes Nichterscheinen zum Termin wird in aller Regel als Kündigung des Vertrags zu werten sein.
Eine Terminvereinbarung ist nur bindend, wenn sie durch mich in Textform bestätigt wird.
4. Zahlung des Honorars
Die Zahlung des Honorars erfolgt unmittelbar vor oder nach Durchführung eines jeden Termins.
5. Voraussetzungen für die Durchführung
Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung oder des Piercings entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere
- Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation,
- Die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren,
- Die unabgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika
- Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung / eines Piercings ausschließen oder wesentlich erschweren,
- Eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstigen Tätowiermittel. Bei Piercings engt eine Allergie gegen Schmuckmaterialien die Auswahl des Piercingschmucks ein.
- ein für den Tätowierer /Piercer unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden,
- ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht.
- Schwangerschaft oder Stillzeit der Kundin
- anatomisch bedingte Undurchführbarkeit des gewünschten Piercings
- ein geplanter operativer Eingriff oder eine CT/MRT-Untersuchung innerhalb von zwei Monaten nach Durchführung eines Piercings
Dasselbe gilt, wenn Ihr Euch auf eine Art und Weise verhaltet, welche die erfolgreiche Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt.
Ihr habt vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlasst Ihr dieses oder seid Ihr rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in Eurer Person oder Eurem Verhalten vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch Euch aufgrund von Umständen, die Ihr zu vertreten habt.
6. Abweichungen von der Vorlage
Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die fertige Tätowierung vollständig ihrer Vorlage entspricht. Die Struktur und Beschaffenheit der Haut – insbesondere ihrer tieferen Schichten – ist im Vorfeld nicht zu ermitteln, kann sich allerdings erheblich auf das Verhalten der Tattoofarbe im Gewebe auswirken. Zudem können bestimmte anatomische Besonderheiten eine kurzfristige Anpassung des Motivs erfordern. Von daher sind Abweichungen in farblicher, gestalterischer aber auch in qualitativer Hinsicht zwischen Vorlage und Tätowierung nicht auszuschließen und stellen keinen Mangel der Arbeit dar.
7. Cover-Up-Tätowierungen
Soweit es sich bei einer Tätowierung um ein Cover-Up handelt wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringenden Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut sowie Narbenbildung kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover-Up Tätowierung kann eine Haftung nicht übernommen werden.
8. Laserbehandelte oder vernarbte Haut
Soweit es auf zu tätowierenden Hautarealen im Vorfeld der Tätowierung zu einer Laserbehandlung gekommen ist, kann dies die Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung nachteilig beeinflussen. Dasselbe gilt für bereits vernarbte Hautareale. Für unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildungen, Farbverläufe, Wundheilungsstörungen und/oder sonstige unerwünschte Folgen der Tätowierung laserbehandelter oder anderweitig vernarbter Haut kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden.
9. Rechtschreibung und Datumsangaben
Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung – gleich in welcher Sprache - wird keinerlei Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc. in fremden Formaten. Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die begehrte Schreibweise und korrekte Rechtschreibung aufweist.
10. Wundheilung und Nachsorge
Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigungen einer Tätowierung, Abstoßung eines Piercings etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch Euch wird keine Haftung übernommen. Bitte haltet Euch an die Euch überlassene Pflegeanleitung und tretet im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit mir in Kontakt. Bei erheblichen Problemen oder Komplikationen außerhalb meiner Geschäftszeiten sucht Ihr bitte einen fachlich versierten Arzt auf.
11. Nicht beherrschbare Komplikationen
Für Komplikationen bei Tätowierungen oder Piercings, welche außerhalb meiner Beherrschbarkeit liegen (z.B. im Falle einer Tätowierung Pigmentmigrationen - sogenannte Blowouts - aufgrund einer dafür prädestinierten Hautbeschaffenheit, allergische oder nichtallergische Fremdkörperreaktionen sowie fototoxische Reaktionen auf eine Tätowierfarbe oder Piercingschmuck, usw.) kann ich keine Haftung übernehmen.
12. Nachstechen
Sollte es im Zuge der Abheilung einer Tätowierung zu Farbverlusten der Tätowierung kommen, ein unentgeltliches Nachstechen nur dann verlangen, wenn diese ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termins haben. In derartigen Fällen sind Nachstechtermine entgeltlich.
13. Nutzungsrechte
Ihr gewährt mir ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche ich von der erstellten Arbeit anfertige.
Ich wiederum gewähre Euch ein inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an der Tätowierung. Dieses Recht schließt eine kommerzielle Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht ein. Hierzu ist meine Zustimmung einzuholen.
14. Piercingschmuck
Aus hygienischen Gründen wird erworbener Piercingschmuck – außer in Fällen der Gewährleistung – nicht umgetauscht.
15. Ergänzende Vorschriften
Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.